EAG-Investitionszuschuss 2025: Alles, was Sie zur neuen Bundesförderung für PV-Anlagen wissen müssen
- OPEX-ZERO
- 12. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 3 Tagen

Mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in Österreich weiter zu steigern, unterstützt der Bund auch 2025 wieder gezielt die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und dazugehörigen Stromspeichern. Die zentrale Maßnahme dafür ist der sogenannte EAG-Investitionszuschuss – eine attraktive Einmalförderung, die im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) vergeben wird.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wer die Förderung bekommt, wie hoch die Zuschüsse sind und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.
Was wird beim EAG INVESTITIONSZUSCHUSS gefördert?
Der Investitionszuschuss umfasst:
Die Neuerrichtung oder Erweiterung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage (PV-Anlage)
Die gleichzeitige Anschaffung eines Stromspeichers, der mit der PV-Anlage betrieben wird
Besonders interessant: Auch die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich!
Fördersätze 2025 im Überblick
Die Förderung ist nach Anlagengröße gestaffelt:
Anlagengröße | Fördersatz | |
A | bis 10 kWp | 160 €/kWp |
B | 10 bis 20 kWp | 150 €/kWp |
C | 20 bis 100 kWp | 140 €/kWp |
D | über 100 kWp | 130 €/kWp |
Stromspeicher:Zusätzlich gibt es 150 €/kWh Speicherkapazität.
Welche Kosten sind beihilfefähig?
Bei Photovoltaikanlagen wird die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und den Kosten einer vergleichbaren konventionellen Anlage (Referenzanlage) gefördert.
Für Stromspeicher entfällt dieser Vergleich – hier zählt der reine Anschaffungspreis.
Kann ich weitere Förderungen kombinieren?
Ja! Der EAG-Investitionszuschuss kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, z. B. Landesförderungen, Förderungen für Sanierungen oder steuerliche Vorteile. Wichtig ist lediglich, dass keine Überförderung entsteht.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Vergabe erfolgt in sogenannten Fördercalls. Dafür müssen Sie rechtzeitig ein Ticket auf der Website der OeMAG ziehen.
Nächster Call: 23. Juni 2025
Zuständig: OeMAG (Österreichische Marktpreise AG)
Wer ein Ticket zieht, bekommt im Erfolgsfall einen Förderzuschlag – nach dem Prinzip „first come, first served“.
Bonus: „Made in Europe“-Förderung
Wer Produkte verwendet, die in Europa hergestellt wurden, profitiert zusätzlich vom "Made-in-Europe-Bonus". Details dazu finden Sie auf der Website der EAG-Abwicklungsstelle.
Weitere Informationsquellen
WKO: Bietet umfassende Infos zu allen EAG-Förderungen
OeMAG: Zuständig für Förderantrag & Abwicklung
EAG-Abwicklungsstelle: Unterstützt bei der Antragstellung und informiert zu Sonderregelungen
Fazit
Der EAG-Investitionszuschuss 2025 ist eine einmalige Chance für alle, die in eine nachhaltige und wirtschaftliche Energiezukunft investieren wollen – egal ob als Privatperson, Unternehmen oder Landwirtschaftsbetrieb.
Mit der richtigen Planung und professioneller Begleitung sichern Sie sich nicht nur eine attraktive Förderung, sondern auch langfristige Einsparungen und mehr Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen.
Sie wollen wissen, ob Ihre PV-Anlage förderfähig ist und welche Optionen Sie nutzen können?Wir von OPEXZERO beraten Sie gerne persönlich – kostenlos & unverbindlich!
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