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Fördercall für PV-Anlagen & Stromspeicher: 8. bis 22. Oktober 2025

  • Autorenbild: OPEX-ZERO
    OPEX-ZERO
  • 17. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit

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PV-Anlagen Fördercall - Alles was Sie wissen müssen

FÖrdercall für PV-Anlagen - Was ist das?


Der dritte und letzte Fördercall für PV-Anlagen 2025 der EAG-Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen (PV) und Stromspeicher öffnet am 8. Oktober 2025 und schließt am 22. Oktober 2025.


Gefördert werden neue Anlagen, Erweiterungen bestehender PV-Anlagen sowie Stromspeicher, die gemeinsam mit einer PV-Anlage errichtet werden.


Die Abwicklung läuft über die EAG-Abwicklungsstelle / OeMAG und das EAG-Portal.



WER KANN EINREICHEN?


  • Förderungswerber können sein: natürliche oder juristische Personen.

  • Der Antrag gilt für Anlagen, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Es geht um Neuerrichtung oder Erweiterung, nicht für bereits vollständig fertiggestellte Anlagen mit bereits erfolgter Inbetriebnahme.

  • Für den Stromspeicher: der Speicher muss mit der PV-Anlage zusammen beantragt werden (Neuerrichtung oder Erweiterung der PV-Anlage), eine Förderung allein eines Speichers ohne PV-Projekt ist nicht möglich.




Was ist wichtig / Voraussetzungen


Damit dein Antrag erfolgreich ist, musst du auf einige Punkte besonders achten:

  1. Zeitraum einhalten: Einreichung nur während des Fördercall-Fensters: ab 8. Oktober 2025, 17:00 Uhr bis 22. Oktober 2025, 23:59 Uhr.

  2. Netzzugang / Zählpunkt: Für die Anlage muss ein gültiger Einspeisezählpunkt bestehen. Der Antrag muss Angaben zum Zählpunkt enthalten.

  3. Genehmigungen und Anzeigen: Sämtliche erforderlichen Genehmigungen bzw. Anzeigen (z. B. Baugenehmigung, elektrizitätsrechtliche Genehmigung, allfällige wasserrechtliche Genehmigungen etc.) müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen und eingereicht werden.

  4. Baubeginn vs. Inbetriebnahme: Es ist erlaubt, dass mit den Arbeiten bereits vor Antragseinreichung begonnen wurde (nach dem in der Verordnung erlaubten Zeitpunkt). Aber: die Anlage darf zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht in Betrieb sein.

  5. Speicher-Kriterien:

    • Maximal 50 kWh Nettokapazität werden förderfähig berücksichtigt, wenn der Speicher größer ist, wird nur bis zu dieser Grenze gefördert.

    • Es muss eine mindestnutzbare Speicherkapazität von 0,5 kWh pro installierter Engpassleistung (in kWp) der PV-Anlage erfüllt sein.

  6. Made-in-Europe Bonus: Es gibt einen Bonus, wenn Module, Wechselrichter und Speicher nachweislich in Europa hergestellt sind. Diese Komponenten müssen auf den offiziellen Whitelists stehen. Der Bonus muss bereits beim Antrag beantragt werden.

  7. Fördersätze / Kategorien: Die Förderhöhe richtet sich nach Leistungsklassen (kWp) der PV-Anlagen und nach Kapazität des Speichers (kWh). Es gibt fixe Fördersätze bzw. Höchstfördersätze je nach Kategorie.



Wie funktioniert die Einreichung?


SCHRITT

WAS IST ZU TUN

Vorbereitung

Angebote für PV-Module, Wechselrichter, Speicher einholen; technische Planung; Zählpunktdefinition/Tausch mit Netzbetreiber; alle Genehmigungen klären.

Registrierung im EAG-Portal


Im Portal der EAG-Abwicklungsstelle registrieren, wenn noch nicht geschehen.

Projekt vorbereiten

Projekt im Portal anlegen: technische Daten, zugehörige Dokumente, Spezifikationen, Netzwerkanschluss etc.

Einreichung

Am 8. Oktober ab 17:00 Uhr bis 22. Oktober 23:59 Uhr Antrag einreichen über das Portal. Elektronisch, vollständig.

Überprüfung & Bescheid

OeMAG prüft Einreichung auf Form, Vollständigkeit und ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dann Förderzusage oder Ablehnung.

Durchführung & Inbetriebnahme

Nach positiver Zusage das Projekt realisieren, Anlage bauen, Speicher installieren, Inbetriebnahme. Wichtig für späteren Fördernachweis / Endabrechnung.

Nachweis / Endabrechnung

Rechnung, technische Nachweise, ggf. Prüfbescheid etc. einreichen wie gefordert.



Checkliste: Kann ich meine PV-Anlage einreichen?


Damit du schnell prüfen kannst, ob deine Anlage einreichbar ist, hier eine Checkliste:

  •  Natürliche oder juristische Person als Antragsteller?

  •  Ist die Anlage neu/neue Erweiterung (nicht schon in Betrieb)?

  •  Liegt ein gültiger Einspeisezählpunkt vor (Netzzugang)?

  •  Sind alle erforderlichen Genehmigungen/ Anzeigen vorhanden?

  •  Ist der Stromspeicher Antragsbestandteil der PV-Anlage (wenn Speicher gewünscht)?

  •  Speichergröße ≤ 50 kWh Nettokapazität oder, wenn größer: Anteil bis 50 kWh anerkannt?

  •  Verhältnis Speicher / PV Anlage erfüllt Mindestgröße (z. B. ≥ 0,5 kWh pro kWp Engpassleistung)?

  •  Komponenten (Modul, Wechselrichter, Speicher) – falls Bonus „Made in Europe“ beansprucht wird – auf Whitelist?

  •  Noch nicht in Betrieb zum Zeitpunkt der Antragstellung?

  •  Antrag wird im Zeitraum 8.10.2025 (17:00 Uhr) bis 22.10.2025 (23:59 Uhr) über EAG-Portal eingereicht?

  •  Rechnung, Spezifikationen, technische Details & Pläne verfügbar?


Fazit


Wenn du planst, eine PV-Anlage zu errichten oder zu erweitern – jetzt ist der letzte große Fördercall für dieses Jahr (8. bis 22. Oktober 2025). Wer alle Voraussetzungen erfüllt und alle Unterlagen parat hat, sollte diese Chance nutzen. Besonders, wenn Komponenten aus Europa verwendet werden – der Bonus kann spürbar sein.


Tipp: Wer schon vor dem 8. Oktober alles vorbereitet hat (Dokumente, Zählpunkt, Angebote), kann sofort einreichen. Erfahrungsgemäß ist die Nachfrage sehr hoch – frühe Einreichung erhöht die Chancen.




Bei weiteren Fragen kontaktiere uns – wir beraten dich gerne persönlich und finden gemeinsam deine optimale Energielösung.







 

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